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Hohe Hygienestandards in der Zahnarztpraxis Dr. Gauchel, Düsseldorf Carlstadt

Hygiene in der Zahnarztpraxis: Wie viel Sauberkeit ist notwendig?

Ich habe ja schon des Öfteren betont, dass nur saubere Zähne die Chance haben, ein Leben lang gesund zu bleiben.

Und dass wir in meiner Praxis ein Zahnreinigungskonzept anwenden, die SOLO-Prophylaxe, das garantiert, dass schädliche Bakterien keinen Schaden mehr an den Zähnen und am Zahnfleisch ausrichten können.

Somit sind bei einer regelmäßigen und korrekten Anwendung der SOLO-Prophylaxe Karies und Parodontitis, die beiden häufigsten Zahnerkrankungen, nahezu ausgeschlossen .

Hier in diesem Artikel wird es heute um eine andere Form der Reinigung und Sauberkeit gehen. Nämlich um die Hygiene in der Zahnarztpraxis.

Was wir in der Zahnarztpraxis Dr. Gauchel alles tun, um Ihnen als Patient die Sicherheit und Garantie eines hygienischen Umfelds zu geben.

Hygiene in der Arztpraxis ist gesetzlich geregelt

Das deutsche Infektionsschutzgesetz regelt seit Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Diesem Gesetz unterliegen selbst verständlich auch alle Zahnarztpraxen.

Die wichtigste Einrichtung, die Richtlinien zur Hygieneverordnung herausgibt und deren Empfehlungen Gesetzescharakter haben, ist das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin.

Im §36 des Infektionsschutzgesetzes heißt es, dass Einrichtungen bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, diese durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden können.

Und Zahnarztpraxen gehören definitiv zu solchen Einrichtungen.

Doch nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch, weil es für uns eine Selbstverständlichkeit darstellt, haben wir ein standardisiertes Qualitätsmanagement mit detaillierten Hygieneplänen.

Gerade in Zeiten der Globalisierung mit sich weltweit ausbreitenden Infektionserkrankungen – wie aktuell gerade das Coronavirus – ist ein hoher Hygienestandard in unserer Praxis unabdingbar.

Was wir im Einzelnen tun, um eine durchgängige Hygiene für unsere Patienten, aber auch für das Praxisteam zu sichern, lesen Sie hier.

Standardmaßnahmen in der Hygiene bei Mitarbeitern einer Zahnarztpraxis

Wie fast in allen medizinischen Berufen sind die Hände als potentielle Quelle der Keimübertragung bedeutsam und so ist es selbstverständlich, dass der Händehygiene viel Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Die damit beginnt, dass wir in unserer Praxis keine Schmuckstücke an Händen und Armen tragen, da durch sie die gründliche Reinigung dieser Körperteile erschwert würde.

Das Gleiche gilt übrigens auch für künstliche Fingernägel, die in Berufen mit erhöhter Infektionsgefahr grundsätzlich nicht erlaubt sind.

Und für uns ist es selbstverständlich, dass eine sorgfältige Händedesinfektion vor und nach jedem Kontakt mit Patienten durchgeführt wird. Bei eventuellen Verunreinigungen der Hände (zum Beispiel durch Blut oder Speichel) werden diese zusätzlich einer gründlichen Reinigung mit Wasser und Seife unterzogen.

Wussten Sie übrigens, dass Sie sich auch zuhause durch mehrmaliges gründliches Händewaschen am Tag, mindestens 20 Sekunden lang, am besten gegen Infektionskrankheiten schützen können?

Genauso ist es in unserer Praxis selbstverständlich, dass wir die Handschuhe zwischen den Patientenbehandlungen regelmäßig wechseln. Nicht selten tun wir das sogar mehrfach im Verlauf einer Behandlung.

Hygienestandards in den Praxisräumen

In jedem Behandlungszimmer sowie im Aufbereitungsraum hängen gut erreichbare Desinfektionsmittelspender, deren Inhalt das Team bei jedem Betreten und Verlassen der Räume nutzt.

Die gesamte Wasserinstallation der Behandlungsräume ist an eine zentrale Wasserentkeimung (ohne Zusatz von Chemikalien) angeschlossen. Darüber wird die Wasserqualität einmal jährlich von einem unabhängigen Labor geprüft.

Zusätzlich werden zu Beginn eines Behandlungstages alle wasserführenden Systeme in den Behandlungsräumen für mindestens zwei Minuten gespült.

Nach jeder Behandlung werden alle kontaminierten Oberflächen gründlich desinfiziert. Die heute gängige, und auch bei uns eingesetzte Methode, ist die Wischdesinfektion mittels feuchter Tücher aus Einmalspendern.

Damit desinfiziert die Stuhlassistentin nach jeder Behandlung die entsprechenden Flächen und achtet auch darauf, eventuelle behandlungsbedingte Verunreinigungen von den Geräten und Instrumenten zu entfernen.

Am Ende eines Behandlungstages wird das gesamte wasserabführende System, dazu gehören zum Beispiel die Absaugschläuche, gründlich gereinigt und desinfiziert.

Selbstverständlich wird jeden Tag nach Behandlungsende die gesamte Praxis einer sorgfältigen Reinigung unterzogen. Da wir da ein wenig pingelig sind, überlassen wir das keiner Fremdfirma, sondern erledigen das lieber selbst.

Instrumentenhygiene und Aufbereitung

Kommen wir nun zu unserem Handwerkszeug, also zu Instrumenten und Geräten, die unmittelbar mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten in Berührung kommen.

Hierzu gibt es seit dem Jahr 2001 vom Robert-Koch-Institut (RKI) umfassend erstellt Hygienerichtlinien. Beispielhaft möchte ich auf drei Schritte eingehen:

  1. Reinigung und Desinfektion: Alle verwendeten Instrumente werden in einem speziellen Gerät, kurz Thermodesinfektor genannt, gereinigt und thermisch desinfiziert.Da diese leistungsstarke und teure Maschine jedoch nicht immer fest haftende Reste von Arbeitsmaterialien an den Instrumenten entfernen kann, kontrollieren wir vorab jedes Instrument und reinigen es gegebenenfalls von Hand oder in einem Ultraschallbad vor.

    Der maschinelle Reinigungs- und Desinfektionsvorgang wird elektronisch überwacht und aufgezeichnet. Bei Instrumenten, die nicht für invasive Behandlungen verwendet werden, ist der Aufbereitungsprozess damit abgeschlossen und es geht mit Schritt 3 weiter. Bei allen anderen Instrumenten folgt noch Schritt 2 der Aufbereitung.

  2. Sterilisation: Ein typisches Beispiel sind Instrumente für chirurgische Eingriffe. Diese werden nach der thermischen Reinigung und Desinfektion in spezielle Beutel eingeschweißt und diese mit einer Chargennummer sowie einem Verfallsdatum versehen.Der Sterilisationsvorgang wird in einem sogenannten Autoklaven durchgeführt. Dabei durchdringt 121 Grad heißer Wasserdampf mit 1 Bar Überdruck die Verpackungen und gelangt auch in kleinste Hohlräume der Instrumente.

    Selbstverständlich wird auch dieser Vorgang wieder elektronisch überwacht und aufgezeichnet.

    Sowohl der Thermodesinfektor, als auch der Autoklav, werden regelmäßig gewartet. Darüberhinaus werden die Arbeitsabläufe und Prozessparameter turnusmäßig von einer Fachfirma geprüft.

  3. Freigabe: Im letzten Schritt überprüft eine entsprechend geschulte Mitarbeiterin, ob die während der Aufbereitung ermittelten Prozessparameter mit allen Vorgaben übereinstimmen.Dies bestätigt sie durch eine handschriftliche Dokumentation und ihre Unterschrift. Erst jetzt sind die Instrumente zur erneuten Anwendung freigegeben.

    Stellt sie hingegen eine Abweichung vom korrekten Aufbereitungsablauf fest, wird das Instrumentarium nach Beheben des Fehlers erneut aufbereitet.

Hygienestandards und Qualitätsmanagement in der Praxis

Ich habe hier nur einen groben Überblick über die in einer Zahnarztpraxis notwendigen Hygienemaßnahmen geben können.

Tatsächlich sind die einzelnen Abläufe und Maßnahmen noch sehr viel umfangreicher und in detaillierten Arbeitsanweisungen und Hygieneplänen individuell ausgearbeitet.

Stets den aktuellen Bestimmungen und Richtlinien angepasst füllen sie viele Ordner und Qualitätsmanagement-Handbücher und sind zudem auf jedem Rechner in der Praxis abrufbar.

Da wir Hygiene in unserer Praxis ernst nehmen, ist sie Chefsache. Doch nicht nur: Alle Mitarbeiterinnen besuchen regelmäßig Weiterbildungen zum Thema Hygiene und sind somit immer auf dem neuesten Stand.

So können wir Ihnen nicht nur ein freundliches, sondern auch ein hygienisch einwandfreies Umfeld bieten.

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