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Amalgamfüllungen ab spofort verboten. Wir beraten Sie zu Alternativen. Zahnarzt Dr. Achim Gauchel, Düsseldorf

Amalgamverbot 2025 – was sind die Alternativen?

Was sollten Sie beachten.

Seit dem 01. Januar 2025 trat das Amalgamverbot in der Europäischen Union inkraft. Die Verwendung von Dentalamalgam als Füllungsmaterial demnach nicht mehr erlaubt. Damit endet eine mehr als 100 Jahre dauernde, wenn auch nicht unumstrittene Erfolgsgeschichte.

Umstritten war Amalgam von Beginn an wegen seines Quecksilbergehaltes, erfolgreich war es wegen seiner einfachen Verarbeitung, seiner Haltbarkeit und Stabilität und weil es zuzahlungsfrei angeboten werden konnte.

In den letzten Jahrzehnten wurde es jedoch zunehmend von zahnfarbenen Materialien verdrängt. So wurden im Jahre 2023 in Deutschland nur noch durchschnittlich 2,1 Prozent der Füllungen mit Amalgam gelegt. So richtig geliebt und gewollt hat es kaum noch jemand.

Dennoch warf der Ausstieg einige Fragen auf. Dies hängt im Wesentlichen mit dem Vorziehen des ursprünglich für das Jahr 2030 geplanten Verbots zusammen.

Denn zum jetzigen Zeitpunkt fehlt ein erprobtes Material, das Amalgam in der Summe seiner positiven Eigenschaften vollständig als zuzahlungsfreie Basisversorgung ersetzen kann.

Statt Amalgam stehen nun direkte Restaurationen aus selbstadhäsiven Füllungswerkstoffen zur Verfügung. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um sogenannte Glasionomerzemente, die ohne zusätzliche Verwendung von Haftvermittlern eine gewisse Bindung zur Zahnsubstanz aufweisen.

Aufgrund ihrer höheren Abnutzung sowie geringeren Bruchfestigkeit sind sie nur für kleine bis mittlere Füllungen von den Herstellern zugelassen. Zudem sind sie nicht gut polierbar.

Bei großen Defekten können in Ausnahmefällen auch als „Bulkfill-Komposite“ bezeichnete Werkstoffe verwendet werden, doch fehlen dazu ausreichende klinische Erfahrungen.

Was bedeutet das Amalgamverbot für Sie?

Auch wenn der vorangegangene Abschnitt ein wenig dramatisch klang, ändert sich in der Realität wenig. Weder müssen alle vorhandenen Amalgamfüllungen entfernt werden, noch ist es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – sinnvoll, intakte Restaurationen auszutauschen. Und sollte doch eine Füllung schadhaft sein oder eine neue Füllung notwendig werden, steht Ihnen nach wie vor die Möglichkeit offen, eine hochwertige und damit ästhetischere und vor allem haltbarere Versorgungsform zu wählen.

Moderne und sichere Füllungs-Alternativen

Kompositfüllungen

Die in meiner Praxis häufigsten angewendete Versorgungsform sind Füllungen aus Komposit.

Dabei handelt es sich um einen seit Jahrzehnten bewährten Verbundwerkstoff aus keramischen Füllkörpern, die in einer Kunststoffmatrix eingebettet sind.

Komposit kann in Form und Farbe dem Zahn sehr genau angepasst werden und ist zudem auch bei großen Füllungen sehr haltbar und hervorragend polierbar.

Nicht wenige der von mir in eigener Praxis gelegten Kompositfüllungen sind auch nach über 20 Jahren noch tadellos.

Ein aus meiner Sicht enormer Vorteil gegenüber allen anderen Materialien ist zudem die Möglichkeit, minimalinvasiv und damit sehr zahnschonend arbeiten zu können.

Inlays

Inlays, auch Einlagefüllungen genannt, gehören zu den indirekten Restaurationen.

Im Unterschied zu den direkten Restaurationen, bei denen ein zunächst weiches Material in den Zahn eingebracht und dann ausgehärtet wird , werden sie nach Präparation, Abformung und temporärer Versorgung in einem zahntechnischen Labor hergestellt und in einer zweiten Sitzung im Zahn befestigt.

Bestanden sie früher fast ausnahmslos aus hochedelmetallhaltigen Legierungen („Gold“), werden sie seit den 1990ern zunehmend aus Keramik gefertigt. Keramische Inlays sind sehr stabil und lassen sich in Form und Farbe so gestalten, dass sie mit dem Zahn optisch verschmelzen.

Vor allem bei größeren Defekten kann mit Keramikinlays aufgrund der Verklebung mit dem Zahn vergleichsweise substanzschonend gearbeitet und nicht selten eine Krone vermieden werden. Bei kleinen Defekten haben allerdings die Komposite im Hinblick auf Zahnschonung und Preis durchaus Vorteile.

Die Mehrkostenregelung

Auch hier hat sich nichts geändert. Wenn eine Füllung notwendig wird und Sie sich – wie vor dem Amalgamverbot – für eine hochwertigere Variante entscheiden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, die bei der vertragszahnärztlichen Versorgung angefallen wären.

Die darüber hinausgehenden Kosten fassen wir zu Ihrer Information und zur Vorlage bei einer möglicherweise vorhandenen Zusatzversicherung  in einem Therapieplan zusammen.

Um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden, beraten wir Sie selbstverständlich vorab eingehend über die in Ihrem Fall möglichen und sinnvollen Füllungsalternativen.

Vorsorge als Schlüssel zur Zahngesundheit

Für welches Material Sie sich auch entscheiden, eine gute Zahnpflege wird die Freude daran noch vergrößern. Wobei es ja zuerst unser Ziel ist, Füllungen und Zahnersatz durch gute Pflege zu vermeiden.

Unser bewährtes SOLO-Prophylaxe-Konzept hilft Ihnen sowohl bei der Vorbeugung gegen Zahnsubstanzverlust als auch beim dauerhaften Erhalt von Restaurationen.

Die Vorbeugung innerhalb einer professionellen Zahnreinigung mit der SOLO-Prophylaxe beinhaltet:

  • Eine gründliche Zahnreinigung, auch in den Zahnzwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen,
  • die individuelle Mundhygiene-Beratung, abgestimmt auf Ihre Risikofaktoren,
  • Kariesrisikoanalyse,
  • Fluoridierung nach Bedarf, um den Zahnschmelz zu härten und nicht zuletzt
  • regelmäßige Kontrollen, am besten 2-mal jährlich.

Zudem erhalten Sie Tipps für Ihre häusliche Zahnpflege:

  • Wir erklären die Verwendung spezieller SOLO-Prophylaxe Interdentalbürstchen
  • und den Einsatz der Einbüschelbürste für schwer erreichbare Stellen.
  • Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Putztechnik anpassen und
  • geben Empfehlungen zur zahngesunden Ernährung.

Ihr Dr. Achim Gauchel und sein nach wie vor bewährtes Praxisteam.

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