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Wurzelkanalbehandlung mit dem OP-Mikroskop, Zahnarzt Dr. Achim Gauchel, Düsseldorf

Häufig gestellte Fragen zur Wurzelkanalbehandlung

Eines meiner Haupttätigkeitsgebiete ist die Endodontie, also die Behandlung wurzelerkrankter Zähne.

Um diese Behandlungsform ranken sich immer noch vielen Mythen und deshalb nehme ich das hier zum Anlass, ein paar von diesen falschen Annahmen zu korrigieren.

In den letzten Jahren hat sich, nicht zuletzt durch die Verbesserung der Instrumente und dem sich Aneignen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten, so viel in der Endodontie getan, dass eine Wurzelkanalbehandlung von heute sich von einer vor 10 oder 15 Jahren gravierend unterscheidet.

Welche Zähne können bei uns mit guter Erfolgsaussicht behandelt werden?

Grundsätzlich erst einmal alle Zähne.

Manchmal sind einzelne Zähne des bleibenden Gebisses nicht angelegt. Dann ist es sogar oft sinnvoll, den dort verbleibenden Milchzahn zu erhalten und ggf. auch einer aufwändigen Wurzelbehandlung zu unterziehen.

Bereits überkronte Zähne können ebenfalls behandelt werden. Ich öffne dann die Kaufläche der Krone und lege so einen Zugang zum Zahninneren durch die Krone hindurch. Dabei kann die Krone in den meisten Fällen erhalten werden. Sie wird nach der Behandlung wieder mit einem dicht abschließenden Füllungsmaterial, einem Komposit, verschlossen.

Auch Zähne, die schon eine erfolglose Wurzelkanalbehandlung hinter sich haben und wieder schmerzen, können größtenteils gerettet werden. Nachdem ich zunächst das darin vorhandene Wurzelfüllmaterial entfernt habe, werden alle, und auch die bis dahin möglicherweise noch nicht gefundenen Hohlräume freigelegt und gereinigt und anschließend dicht verschlossen. Diese Zweitbehandlung nennt man „Revisionsbehandlung“.

Die Größe einer an der Wurzelspitze vorhandenen Entzündung spielt für eine gelungene Behandlung entgegen der landläufigen Meinung dabei nur eine untergeordnete Rolle.

Selbst Zähne, die schon eine erfolglose „Wurzelspitzenresektion“ erhalten haben, können oft noch gerettet werden.

In jedem Fall erhalten Sie von mir eine ehrliche Einschätzung. Denn selbstverständlich gibt es auch Grenzen in der Erhaltungsfähigkeit eines Zahnes. Sollte in Ihrem speziellen Fall wenig Aussicht auf eine dauerhafte Erhaltung des Zahnes bestehen, dann erhalten Sie von mir auch die Empfehlung zur Entfernung.

Welche bildgebenden Unterlagen werden zur Untersuchung benötigt?

Ich benötige zur Beratung immer ein zeitnahes Einzel-Röntgenbild des Zahnes. Wurde nach Anfertigung des letzten Röntgenbildes noch weiter in dem Zahn gearbeitet, dann müssen wir ein neues Bild anfertigen, um wirklich exakt die aktuell vorhandene Situation abzubilden.

Röntgenbilder zeigen allerdings immer nur eine zweidimensionale Abbildung der tatsächlichen Gegebenheiten. Durch Überlagerungen mit anderen Zähnen oder dem Kieferknochen und bei Vorhandensein von viel Fremdmaterial (Kronen, Wurzelstifte, Wurzelfüllmaterial, abgebrochene Instrumente, usw.) kann es sogar sein, dass das Bild keine klare Aussage zur Erhaltungsfähigkeit des Zahnes zulässt.

In diesen Fällen benötige ich zusätzlich ein sogenanntes „digitales Volumentomogramm“ (DVT). Mit einem DVT ist es, ähnlich einem CT, möglich, den Zahn dreidimensional darzustellen und dann in verschiedenen Schnittebenen am PC betrachten zu können. Danach ist es in der Regel sehr gut möglich, den Zahn und den umliegenden Knochen zu beurteilen. Wir vermitteln Ihnen gerne eine Praxis, die ein entsprechendes Röntgengerät zur Verfügung hat.

Wichtig: ein bereits mitgebrachtes DVT, das mit einer auf Implantationsplanung ausgelegten Einstellung angefertigt wurde, ist in der Regel für meine spezielle Fragestellung nicht geeignet.

Wie oft muss ich zur Wurzelkanalbehandlung kommen?

Bei der Erstuntersuchung erfahren Sie, wie viele Behandlungssitzungen bei Ihnen erforderlich sein werden. Meistens sind zwei Termine ausreichend.

Da ich aber über den Zahn und die Wurzelkanalsituation erst dann genau Bescheid weiß, wenn ich mittels Dentalmikroskop hineingeschaut und die Behandlung somit bereits begonnen habe, kann es im Einzelfall auch zu zusätzlich erforderlichen Terminen kommen.

Habe ich Schmerzen bei der Wurzelkanalbehandlung?

Nein, die Behandlung ist in den allermeisten Fällen dank örtlicher Betäubung völlig schmerzfrei.

In Fällen mit starker Entzündung kann es zu kurzzeitigen Schmerzen während der Behandlung kommen. Dagegen kann ich jedoch sofort etwas tun und die Schmerzen schnell wieder ausschalten.

Möglicherweise haben Sie nach der Wurzelkanalbehandlung leichte Wundschmerzen. Die sind aber mit einem herkömmlichen Schmerzmittel gut zu beheben.

Wie hoch sind die Behandlungskosten?

Um einen maximal möglichen Behandlungserfolg zu erzielen, ist ein hoher Behandlungsaufwand notwendig.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken diesen Behandlungsaufwand jedoch in keinster Weise ab. Daher müssen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Eigenanteilen rechnen. In einigen Fällen verlangen die gesetzlichen Regelungen auch eine Entfernung des Zahnes. Dann ist eine Wurzelkanalbehandlung nur auf privater Basis möglich. In jedem Fall erhalten Sie nach der Beratung einen Therapieplan, in dem die anfallenden Kosten aufgeführt sind.

Sofern Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann diese, je nach Vertrag, einen Teil der zusätzlichen Kosten, in einigen Fällen auch die einer privaten Behandlung, übernehmen.

Aber auch Patienten mit einer privaten Vollversicherung müssen damit rechnen, dass ein Teil der Behandlungskosten nicht von ihrer Versicherung erstattet wird.

Die Kosten für die Untersuchung und Beratung werden jedoch sowohl von den gesetzlichen, wie auch von den privaten Versicherungen übernommen.

Die Behandlungserfolge und damit die Tatsache, den eigenen Zahn erhalten zu haben, rechtfertigen jedoch aus meiner, wie auch aus der Sicht vieler Patienten den Aufwand und die damit verbundenen Kosten.

Mithilfe unserer Kostenplanung und ggf. dem Einreichen bei einer privaten Versicherung haben Sie aber bereits vor der Behandlung völlige Klarheit.

Benötige ich eine Überweisung von meinem Hauszahnarzt?

Nein, Sie können uns nach entsprechender Terminvereinbarung auch direkt aufsuchen und sich zu den Möglichkeiten der Behandlung in Ihrem Fall beraten lassen.

Wie ist der Ablauf im Überweisungsfall?

Ihr Hauszahnarzt oder Ihre Hauszahnärztin kann Ihnen eine formlose Überweisung ausstellen. Darauf sollte vermerkt sein, welcher Zahn behandelt werden soll und ob bekannte Besonderheiten oder Schwierigkeiten vorliegen. Natürlich geht das auch per E-Mail.

Vorhandene, analoge Röntgenbilder sollten Sie zum Beratungstermin mitbringen. Digitale Bilder können Sie auf Ihrem Smartphone oder Datenträger speichern oder Ihre Praxis schickt mir diese per E-Mail oder KIM (das ist das von außen unzugängliche Intranet im Gesundheitswesen – und es funktioniert sogar!).

Nicht geeignet sind Papierausdrucke von Röntgenbildern.

Nach einer entsprechenden Untersuchung berate ich Sie zu den Behandlungsmöglichkeiten und Sie erhalten einen schriftlichen Heil- und Kostenplan.

Entscheiden Sie sich für die Durchführung der Behandlung, können die Behandlungstermine sofort vereinbart werden.

Nach Abschluss der Behandlung erhält Ihr Hauszahnarzt/in einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit eingebundenen Röntgenbildern und Mikroskop-Fotos Ihres Zahnes.

Ich empfehle Nachuntersuchungen nach 6 Monaten und dann im Jahresabstand. Diese können durch Ihre Zahnarztpraxis oder auch bei uns durchgeführt werden.

Wichtig für Sie zu wissen: ich überweise jeden zu mir überwiesenen Patienten zur weiteren zahnärztlichen Betreuung wieder an seinen Hauszahnarzt zurück. Eine Weiterbehandlung außerhalb des Überweisungsauftrages durch mich ist nicht möglich. Das gebietet die kollegiale Achtung gegenüber den überweisenden Kolleginnen und Kollegen.

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